Straßenverkehrsrecht (SVR)

Die sogenannten „Klimakleber“ – eine verkehrsstrafrechtliche Würdigung
Die Ermittlung des Tatbestandes der Nötigung gegenüber Demonstranten, die sich auf der Fahrbahn festkleben, gehört nunmehr zum Standardrepertoire der Länderpolizeien. Polizeibeamte müssen u.a. sattelfest darin sein, die für den Tatbestand des § 240 StGB notwendigen Tatsachen zu ermitteln und beweissicher festzustellen. Das kriminologische Phänomen wird uns als Polizei und unsere Gesellschaft, in der wir leben, noch längere Zeit begleiten und sich ggf. sogar noch verstärken, wenn die negativen Folgen des Klimawandels auch in Deutschland offener als bisher zutage treten. Letztlich ist das grundlegende Problem nur politisch zu lösen.
SVR 2023_09 Müller - Klimakleber.pdf
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Spannungsverhältnis zwischen strafgerichtlicher und behördlicher Beurteilung der Fahreignung
Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist mehr als ein unbestimmter Rechtsbegriff. Es ist ein Rechtsinstitut des deutschen Verkehrsrechts, dessen praktische Anwendung durch Behörden und Justiz zur Sicherheit des Straßenverkehrs beitragen soll. Dafür ist es erforderlich, potenzielle und aktuelle Fahrerlaubnisinhaber ggf. auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hin zu überprüfen. Dies geschieht in Deutschland nur aufgrund konkreter Untersuchungsanlässe, und zwar im Verkehrsstrafrecht durch Staatsanwaltschaften und Strafgerichte und im Verkehrsverwaltungsrecht durch Fahrerlaubnisbehörden und Verwaltungsgerichte. Dieser Beitrag untersucht einige Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Beurteilung der Fahreignung in den beiden Rechtsgebieten.
SVR 2022_01 Müller - Beurteilung Fahreig[...]
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Anmerkung zu EuGH Urteil vom 29.04.2021 - C.56/20 - Sperrvermerk auf ausländischem Führerschein
SVR 2021_10 Müller - Anmerkung zu EuGH C[...]
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Konsum "harter Drogen" = Entziehung der Fahrerlaubnis, gemeinsam mit Dr. jur. Adolf Rebler
Kriminalpolizeibeamte und Staatsanwälte sollten im Zusammenhang ihrer auf BtM-Delikte fixierten Ermittlungen stets daran denken, dass ihr Fall auch eine fahreignungsrechtliche Komponente besitzt und ihr Tatverdächtiger durchaus eine Gefahr für die Allgemeinheit der Verkehrsteilnehmer darstellen könnte. Dieser rechtsdogmatische Spagat gelingt nur, wenn die beteiligten Beamten nicht nur strafprozessual, sondern auch gefahrenabwehrrechtlich denken. Sie dürfen jedenfalls gem. § 474 Abs. 2 Nr. 2 StPO auch aus einem laufenden Strafverfahren heraus „auf Grund einer besonderen Vorschrift“ Informationen über den Besitz oder den eingestandenen Konsum von Drogen an die Fahrerlaubnisbehörden übermitteln. Für die Polizei stellt § 2 Abs. 12 StVG diese besondere Vorschrift dar und für die
SVR 2021_05 Müller Rebler - Konsum harte[...]
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Ausstattung von Einsatzfahrzeugen des kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) mit Blaulicht und Einsatzhorn
Im Kommunalen Vollzugsdienst (KVD), der in manchen Bundesländern auch als Gemeindlicher Vollzugsdienst (GVD) oder Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) bezeichnet wird, gibt es bundesweit den Wunsch und vielfach auch konkrete Bestrebungen, bestimmte Fahrzeuge, die regelmäßig zu eilbedürftigen Einsätzen genutzt werden, mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn auszustatten, damit daraufhin das Wegerecht des § 38 Abs. 1 StVO genutzt werden kann. Explizit gibt es Bestrebungen aus der Stadt Bonn hinsichtlich ihres Projektes einer gemeinsamen Anlaufstelle von Stadtverwaltung und Polizei (Gemeinsame Anlaufstelle Bonner Innenstadt - G.A.B.I. - City-Streife), der Stadt Dresden hinsichtlich der Gemeinsamen Einsatzgruppe des Gemeindlichen Vollzugsdienstes sowie des Fachverbandes Kommunaler Vollzugsdiens
SVR 2020_06 Müller - KVD Sondersignale.p[...]
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Einsatzfahrten über Streckenabschnitte mit Vorschriftzeichen 262 bis 266
SVR 2019_10 Müller - Einsatzfahrten über[...]
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Sonderrechte und Wegerecht für Übungseinsatzfahrten im öffentlichen Verkehrsraum
SVR 2019_03 Müller - Übungseinsatzfahrte[...]
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Ausdehnung der Halterkostenhaftung auf Verstöße im fließenden Verkehr
Die ausschließlich für den ruhenden Verkehr geltende Halter-Kostenhaftung ist vor dem Hintergrund der langjährigen Diskussionen des Deutschen Verkehrsgerichtstages im § 25a StVG gesetzlich verankert worden und bereits vor 30 Jahren am 01.04.1987 in Kraft getreten. Die gesetzgeberische Vorgeschichte dieser Vorschrift sah allerdings noch eine gebührenrechtliche Halterhaftung für sämtliche Verstöße des ruhenden und des fließenden Verkehrs vor.
SVR 2018_06 Müller - Ausdehnung der Halt[...]
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Alpi & Co. - die Suche nach dem Kick und die charakterliche Fahreignung, gemeinsam mit Dr. jur. Adolf Rebler
Nicht zuletzt der Strafprozess gegen den von der Staatsanwaltschaft Bremen wegen Mordes angeklagten Motorradfahrer und YouTube-Star Alperen T. verdeutlicht ein bedeutendes Sicherheitsproblem der heutigen Zeit, nämlich die durch ein problematisches Selbstwertgefühl motivierte Geltungssucht im Straßenverkehr. Der Angeklagte hatte im Juni 2016 in Bremen während einer Fahrt mit seinem Motorrad einen Fußgänger getötet. Er fuhr dabei mit einer Geschwindigkeit von ca. 100 km/h auf einer Straße, in der die in Orten erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h galt. Zudem filmte er seine rasante Fahrt mit einer Kamera. Die Staatsanwaltschaft sieht in seinem Verhalten einen Mord, weil er bei seiner Fahrt den Tod des Fußgängers billigend in Kauf nahm; denn er hatte bei dieser Geschwindigkeit
SVR 2017_02 Müller Rebler - Alpi Co..pd[...]
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Polizeiliche Kontrollen im Straßenverkehr, gemeinsam mit Dr. jur. Adolf Rebler
Während die Verwaltungsbehörden (Straßenverkehrsbehörden, Zulassungsbehörden und Fahrerlaubnisbehörden) durch Aufstellen von Verkehrszeichen, Zulassung von Fahrzeugen und Erteilung von Fahrerlaubnissen den Rahmen setzten für die individuelle Verkehrsteilnahme, sind sie darauf angewiesen, dass die Einhaltung dieses Rahmens "auf der Straße" auch überwacht wird. Denn ohne die Angst davor, beim Überschreiten von Verkehrsregeln auch mit Sanktionen belegt zu werden, sind selbst die besten Vorsätze oft recht kurzlebig. Manche Verkehrsregeln - wie z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen - können automatisiert überwacht werden. Der Zustand des Fahrzeugs und der des Fahrers dagegen müssen im Rahmen (anlassloser) polizeilicher Kontrollen überprüft werden.
SVR 2017_01 Müller + Rebler - Polizeilic[...]
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Aggressionsdelikte und Fahreignung, gemeinsam mit Dr. jur. Adolf Rebler
Nicht nur das Fahrverhalten selbst und nachfolgend das Punktsystem des § 4 StVG können Aufschluss darüber geben, ob ein Fahrerlaubnisinhaber charakterlich geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Zunehmend zweifeln Fahrerlaubnisbehörden die Fahreignung auch aufgrund von Straftaten des allgemeinen Strafrechts an. Juristische Grundlagen dafür sind die §§ 3 Abs. 1 StVG und 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Nr. 5 – 7 FeV und die verkehrspsychologische Grundlage ergibt sich aus dem folgenden Abschnitt der Begutachtungsleitlinien:
„Wer aufgrund des rücksichtslosen Durchsetzens eigener Interessen, aufgrund seines großen Aggressionspotenzials oder seiner nicht beherrschten Affekte und unkontrollierten Impulse in schwer-wiegender Weise die Rechte anderer verletzt, lässt nicht erwarten, da
SVR 2016_09 Müller Rebler - Aggressionsd[...]
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Verhaltensrichtlinien für die Nutzung von Sonderrechten mit Privatfahrzeugen
Jeder Feuerwehrmann einer Freiwilligen Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr, der sich daheim oder an seiner Arbeitsstelle in Rufbereitschaft befindet, kennt diese Situation: Eine Alarmierung erfolgt entweder durch Sirene (nur noch bei Großschadenslagen), durch Funkmeldeempfänger (Pager, Pieper, Handy usw.) oder per Telefon. Daraufhin erfolgt die Anfahrt zu Gerätehaus mit dem Privat-Pkw. Während der nun folgenden Fahrt dürfen Feuerwehrleute Sonderrechte nutzen. Dies ist explizit für die Feuerwehr spätestens seit einer grundlegenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart juristisch geklärt. Das gleiche Recht, Sonderrechte mit Privatfahrzeugen zu nutzen, steht auch allen anderen Mitgliedern der in § 35 Abs. 1 genannten Organisationen zu, wenn ihre Sonderrechtsfahrten unter denselbe
SVR 2011_09_Müller_Privatsonderrechte_mi[...]
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Tatbestandsmerkmale der Trunkenheitsfahrt gem. § 316 StGB
SVR 2011 Heft 02 Müller - Tatbestandsmer[...]
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Das vollautomatische Reifenprofiltiefemessgerät ProContour H3-D
SVR 2008 Heft 10 Müller - Das vollautoma[...]
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Inhalte und Grenzen polizeilicher Mitteilungspflichten an Fahrerlaubnisbehörden
SVR 2007 Heft 07 Müller - Inhalte und Gr[...]
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Geschwindigkeit als Unfallursache
SVR 2007 Heft 01 Müller - Geschwindigkei[...]
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Drogen am Steuer erlaubt?
SVR 2006 Heft 03_Müller - Drogen am Steu[...]
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Die Reform des Fahrlehrerrechts
SVR 2006 Heft 01 Müller - Die Reform des[...]
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Die Ermäßigung des Verwarnungsgeldes durch Polizeibeamte und Kommunalbedienstete
SVR_2005_08_Müller_Ermäßigung_Verwarnung[...]
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© Prof. Dr. Dieter Müller