Aggressionsdelikte und Fahreignung, gemeinsam mit Dr. jur. Adolf ReblerNicht nur das Fahrverhalten selbst und nachfolgend das Punktsystem des § 4 StVG können Aufschluss darüber geben, ob ein Fahrerlaubnisinhaber charakterlich geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Zunehmend zweifeln Fahrerlaubnisbehörden die Fahreignung auch aufgrund von Straftaten des allgemeinen Strafrechts an. Juristische Grundlagen dafür sind die §§ 3 Abs. 1 StVG und 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Nr. 5 – 7 FeV und die verkehrspsychologische Grundlage ergibt sich aus dem folgenden Abschnitt der Begutachtungsleitlinien:
„Wer aufgrund des rücksichtslosen Durchsetzens eigener Interessen, aufgrund seines großen Aggressionspotenzials oder seiner nicht beherrschten Affekte und unkontrollierten Impulse in schwer-wiegender Weise die Rechte anderer verletzt, lässt nicht erwarten, da
SVR 2016_09 Müller Rebler - Aggressionsd[...] PDF-Dokument [3.2 MB]