Verkehrssicherheit ist ein Grundrecht und geht uns alle an!

Verkehrssicherheit geht jeden einzelnen Menschen und damit uns alle an!

 

Unsere Sicherheit im Straßenverkehr ist durch unsere Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit verfassungsrechtlich durch Artikel 2 Absatz 2 GG geschützt.

 

Sobald wir unsere Füße vor unsere Haustür setzen und den Fußweg betreten oder die Straße befahren, sind wir direkt am Verkehrsgeschehen beteiligt und wie die anderen Verkehrsteilnehmer auch dazu aufgefordert, die Regeln des verkehrssicheren Verhaltens zu beachten.

 

Das Risiko, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ist bei den im Jahr 2015 zu beklagenden 3.475 Verkehrstoten und 393.700 Verletzten nicht von der Hand zu weisen. Nur allzu oft bewegen wir uns leider sorglos im Straßenverkehr und setzen dadurch Gefahren für andere Menschen und begeben uns selbst in Gefahr.

Nur Dummies brauchen keinen Grundrechtsschutz ...

Kinderdummy des DEKRA-Technologiezentrums Klettwitz

Wer trägt die Verantwortung für die Verkehrssicherheit?

Besonders gefordert ist, wer Verantwortung für andere Menschen trägt. Dazu zählen in erster Linie die Eltern und andere in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen verantwortliche Personen.
Aber auch gewählte, berufene oder bestellte Personen tragen politische und gesellschaftliche Verantwortung für die Verkehrssicherheit in den Bereichen, für die sie ihre Ämter auferlegt und angenommen haben. Sie setzen z.B. als Politiker in Stadtrat, Kreistag, Landtag, im Deutschen Bundestag und Bundesrat Rahmenbedingungen für die örtliche und überörtliche Verkehrssicherheit.
Jeder Bürger kann sich durch seine Petitionsgrundrechte im Grundgesetz und in den Landesverfassungen mit seinen Anliegen an Verantwortungsträger und Behörden wenden und sogar an der Lösung von Problemen ehrenamtlich mitwirken.

Wir unterstützen Sie ...

In vielen Bürgerinitiativen, die sich für bestimmte Bereiche der Verkehrssicherheit engagieren (z. B. für Kinder, Senioren, Radfahrer), ist zwar oft der Wille zu notwendigen Veränderungen vorhanden. Aber oft mangelt es an einer professionellen Umsetzung der guten Ideen.
Lücken in der Verfahrenskenntnis, Halbwissen in den verkehrswissenschaftlichen Grundlagen sowie politische Unerfahrenheit führen oft dazu, dass Bürgerinitiativen von den Mitarbeitern in den Behörden nicht ernst genommen werden.
Werden zu Beginn von Initiativen aber einfache Fehler begangen, ist das Image einer guten Initiative auf Dauer ruiniert und der Erfolg bleibt aus.
Dermaßen frustrierte Bürger werden vielleicht nie wieder die Initiative ergreifen. Mit einer professionellen Beratung werden Fehler vermieden und Erfolgschancen steigen.

Die Partner des IVV Bautzen sind:

  • Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR),
  • Deutsche Verkehrswacht (DVW),
  • Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG),
  • Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP),
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
  • Unfallforschung der Deutschen Versicherer (UDV),
  • DEKRA Automobil GmbH.

Unsere ethische Grundlage ...

In unserem Institut fühlen wir uns biblischen Werten und dem darauf beruhenden Grundrechtskatalog des Grundgesetzes verpflichtet. Unsere Lebenseinstellung ist christlich und in diesem Sinne versuchen wir verantwortungsbewusst zu arbeiten. Aber wir sind nicht fehlerlos ...

Druckversion | Sitemap
© Prof. Dr. Dieter Müller