Verkehrssicherheit geht jeden einzelnen Menschen und damit uns alle an!
Unsere Sicherheit im Straßenverkehr ist durch unsere Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit verfassungsrechtlich durch Artikel 2 Absatz 2 GG geschützt.
Sobald wir unsere Füße vor unsere Haustür setzen und den Fußweg betreten oder die Straße befahren, sind wir direkt am Verkehrsgeschehen beteiligt und wie die anderen Verkehrsteilnehmer auch dazu aufgefordert, die Regeln des verkehrssicheren Verhaltens zu beachten.
Das Risiko, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ist bei den im Jahr 2015 zu beklagenden 3.475 Verkehrstoten und 393.700 Verletzten nicht von der Hand zu weisen. Nur allzu oft bewegen wir uns leider sorglos im Straßenverkehr und setzen dadurch Gefahren für andere Menschen und begeben uns selbst in Gefahr.
Besonders gefordert ist, wer Verantwortung für andere Menschen trägt. Dazu zählen in erster Linie die Eltern und andere in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen verantwortliche
Personen.
Aber auch gewählte, berufene oder bestellte Personen tragen politische und gesellschaftliche Verantwortung für die Verkehrssicherheit in den Bereichen, für die sie ihre Ämter auferlegt und
angenommen haben. Sie setzen z.B. als Politiker in Stadtrat, Kreistag, Landtag, im Deutschen Bundestag und Bundesrat Rahmenbedingungen für die örtliche und überörtliche Verkehrssicherheit.
Jeder Bürger kann sich durch seine Petitionsgrundrechte im Grundgesetz und in den Landesverfassungen mit seinen Anliegen an Verantwortungsträger und Behörden wenden und sogar an der Lösung von
Problemen ehrenamtlich mitwirken.
In unserem Institut fühlen wir uns biblischen Werten und dem darauf beruhenden Grundrechtskatalog des Grundgesetzes verpflichtet. Unsere Lebenseinstellung ist christlich und in diesem Sinne versuchen wir verantwortungsbewusst zu arbeiten. Aber wir sind nicht fehlerlos ...