Die Arbeit des Instituts für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten (IVV) wird von der Presse mit großem Interesse beobachtet und Forschungsergebnisse werden gerne zitiert. Dies ist wahrscheinlich auf die Tatsache zurückzuführen, dass sich das IVV als einziges Institut in Deutschland nicht nur mit verkehrsrechtlichen, sondern auch mit verkehrs- und innenpolitischen Fragestellungen beschäftigt.
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Bundesjustizminister Dr. Buschmann ließ sein Ministerium gegenüber den Verbänden die Idee äußern, einen Teil des Straftat des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort gem. § 142 StGB zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Er ließ diese Idee mit einigen Worten begründen und fragte bei den Verbänden die Meinung dazu ab. Einige Medien (Radiosender MDR aktuell, Tagesspiegel) baten Prof. Müller un seine Stellungnahme zu dieser Idee.
Fazit:
Die Idee ist politisch vertretbar, wurde jedoch dilettantisch vorbereitet und daher vorschnell verbreitet.