Prof. Dr. Müller ist von seiner beruflichen Qualifikation her Volljurist mit zweitem juristischem Staatsexamen (Assessor jur.) und von seiner wissenschaftlichen Qualifikation her promovierter Rechtswissenschaftler. Seinen Doktortitel erwarb er mit einer verfassungshistorischen Dissertation an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hannover im Jahr 1999. Seine Dissertation über das Leben und Wirken des preußischen Juristen Friedrich Gottfried Leue (1801 - 1872) wurde in beiden Teilen der Prüfung mit der Bestnote "summa cum laude" benotet. Erstgutachter war der Verfassungshistoriker Univ.-Prof. Dr. Jörg-Detlef Kühne und Zweitgutachter war der Strafrechtshistoriker Univ.-Prof. Dr. Hinrich Rüping.
Ebenfalls im Jahr 1999 wurde Prof. Dr. Müller vom damaligen Minister für Wissenschaft und Kunst des Freistaates Sachsen, Herrn Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, zum Professor für Recht an die Hochschule Zittau/Görlitz (FH) berufen. Zur Zeit seiner Berufung lehrte Prof. Müller am Fachbereich Sozialwesen der Hochschule Zittau/Görlitz (FH).
Seit dem 1.1.2000 wirkt er als Professor für Straßenverkehrsrecht und Straßenverkehrssicherheit an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/Oberlausitz.