Das von Prof. Müller und Dr. Adolf Rebler in der 3. Auflage inhaltlich übernommene Werk wurde im Jahr 2023 für die 4. Auflage vollkommen neu überarbeitet und deutlich erweitert. "Das Recht des ruhenden Verkehrs" ist Standardwerk für Bußgeldbehörden und Ordnungsämter in ganz Deutschland.
München, 4. Aufl. 2024
ISBN 978-3-406-79852-8
726 Seiten, 99 Euro
Rezensionen der Fachpresse zur 3. Auflage
"(...) Die um mehr als ein Drittel umfangreichere 3. Auflage orientiert sich mit ihren praxisorientierten Argumentationshilfen weiterhin in besonderer Weise an den Bedürfnissen der Anwaltschaft, "Das
Recht des ruhenden Verkehrs" sollte aber im Interesse einer qualitätvollen Rechtspraxis auch im ruhenden Verkehr an den Arbeitsplätzen der Straßenverkehrsbehörden, Ordnungsbehörden, Polizeien,
Gerichte und Staatsanwaltschaften ebenfalls nicht fehlen."
Regierungsdirektor a. D. Rupert Schubert, Hamburg, in: NZV 5/2021, zur 3. Auflage 2020
"(...) Die Autoren Prof. Dr. Dieter Müller und Dr. Adolf Rebler kennt der Verfasser dieser Buchbesprechung als engagierte Rechtswissenschaftler, die in zahlreichen verkehrsbezogenen Institutionen
teilweise an vorderster Front aktiv sind und mittlerweile eine kaum noch zu überschauende Anzahl an Veröffentlichungen in Fachmedien erstellt haben. Ihnen ist insbesondere für das vorliegende Buch
mit seiner systematischen und strukturierten Darstellung der Dank von Lehre und Praxis gewiss."
Dr. Thomas Hilpert-Janßen, Köln, Rechtsanwalt und Fachbereichsleiter Arbeits- und allgemeines Zivilrecht, Straf- und Straßenverkehrsrecht, Beförderungsbedingungen
beim VDV, in: Der Nahverkehr 1+2/2021, zur 3. Auflage 2020
Unser Anliegen ist Ihre Verkehrssicherheit!
Das Verkehrsgeschehen in Deutschland hat noch viele qualitative Verbesserungsmöglichkeiten.
In einer Umwelt des Massenverkehrs, in der schwache Verkehrsteilnehmer an den Rand gedrängt werden, sehen wir es als unsere vordringliche Aufgabe an, die berechtigten Sicherheitsinteressen insbesondere der Risikogruppen Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und hilfsbedürftige Menschen zu fördern und zu schützen.
Verkehrssicherheit ist Lebensschutz!
Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist zuerst eine staatliche Schutzpflicht, aber ebenso eine gemeinsame Aufgabe der Zivilgesellschaft, die damit auch in Ihren und unseren Händen liegt.
Datum der letzten Aktualisierung dieser Homepage: 3. Januar 2024.
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