Presse-Interviews

BILD Interview zur Problematik Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern am 11. Mai 2020

Am 28. April 2020 wurde die neue Vorschrift des § 5 Absatz 4 Satz 3 StVO eingeführt, die lautet:

 

§ 5 StVO - Überholen

 

(4) ... Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 und außerorts mindestens 2m. ...

Buzz.Feed Interview zur "Automatischen Kennzeichenerkennung" vom 15. Oktober 2018

Sächsische Zeitung Interview zum Thema "Geschwindigkeitsüberwachung" am 6. Februar 2018

DVR report 4/2016

reflektor Magazin des ADFC Sachsen e. V. Heft winter 2017/18

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© Prof. Dr. Dieter Müller