Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)

Prof. Müller schreibt seit dem Jahr 2000 in unregelmäßigen zeitlichen Abständen für die im Verlag C. H. Beck herausgegebene Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) zu verschiedenen verkehrsrechtlichen Themen.

 

Halterhaftung – Bedarf für und mögliche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit
Der 61. Verkehrsgerichtstag beschäftigte sich in seinem Arbeitskreis II mit dem verkehrspolitischen Dauerbrenner der „Halterhaftung bei Verkehrsverstößen: Ein Beitrag der Verkehrssicherheit?“ und kam dabei nach einer sehr lebhaften Diskussion zu beachtlichen Empfehlungen, die bei thematisch ähnlichen Befassungen der vergangenen Jahre nicht erreicht werden konnten. Dieser Beitrag beinhaltet die Argumentation des Verfassers, der das gleichnamige Referat im AK II halten konnte.
NZV 2023 Heft 07 Müller - Halterhaftung.[...]
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Mehr Radverkehr mit mehr Verkehrssicherheit
Die Verkehrspolitiker in Bund und Ländern scheinen von der Zunahme des Radverkehrs überrascht worden zu sein - jedenfalls läuft die Exekutive der tatsächlichen Entwicklung bei der Entwicklung eines zeitgemäßen Normenkataloges und einer brauchbaren Reform der Infrastruktur hinterher. Mit der Zunahme des Radverkehrs steigen nämlich automatisch auch die Unfallzahlen und die Anzahl der Verunglückten, wozu u.a. auch die räumliche Enge bei gleichzeitiger Implementierung neuer Mobilitätsformen wie z.B. Elektrokleinstfahrzeugen (eKF) beiträgt. Es bedarf eines Gegensteuerns durch die Exekutive in Bund und Ländern.
NZV 2022 Heft 08 Müller - Mehr Radverkeh[...]
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Die verkehrsrechtliche Anordnung als kommunalrechtlicher Streitgegenstand
Zwischen einer Stadtverwaltung und einem Stadtrat besteht in der Kommunalpolitik nicht immer ein einträchtiges Arbeitsverhältnis. Dieses potenzielle Spannungsverhältnis kann sich auch auf verkehrsrechtlichem Gebiet entladen, wenn eine kommunale Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung trifft, ohne dass der Stadtrat vor dieser Entscheidung um dessen Meinung oder gar um dessen Beschluss gefragt worden war. Für das kommunalpolitisch brisante Thema dieses Aufsatzes soll ein Streitfall aus der sächsischen Kleinstadt Zwickau exemplarisch betrachtet werden.
NZV 2022 Heft 07 Müller - Die verkehrsre[...]
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Inkassounternehmen als Verwaltungshelfer im Bußgeldverfahren
Die Bearbeitungspraxis bei den Bußgeldbehörden hinsichtlich der Verstöße von ausländischen Fahrzeugführern zeigt ein uneinheitliches Gesamtbild der Verfahrensführung. Generell werden von den Bußgeldbehörden Verstöße von Fahrzeugführern aus den Niederlanden, Österreich und der Schweiz verfolgt, weil eine Fahrerermittlung über den praktizierten Austausch von Halterdaten erfolgversprechend ist. Allerdings werden derzeit bei Verstößen von Fahrzeugführern aus den osteuropäischen Staaten von nahezu allen Bußgeldbehörden generell mangels erfolgversprechender Ermittlungen der Fahrzeugführer keine Verfahren eröffnet. An dieser Stelle greift die Möglichkeit, Inkassounternehmen als Verwaltungshelfer in die Arbeit der Vollstreckung von Bußgeldforderungen einzubinden. Durc
NZV 2022 Heft 03 Müller - Inkassounterne[...]
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Rechtsfolgen von Manipulationen bei theoretischen Fahrerlaubnisprüfungen
In den letzten Jahren kam es in zahlreichen Prüfstellen, die in staatlichem Auftrag eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung (§ 16 FeV) durchführen, zu Manipulationen. Dabei traten entweder Personen unter falscher Identität auf und wollten für eine andere Person die Prüfung ablegen oder die Prüflinge wurden mit Übertragungstechnik ausgestattet und ließen sich die richtigen Antworten auf die Prüfungsfragen vorsagen. Manipulationen bei der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung werfen einen deutlichen Schatten auf die beteiligten Personen, die durch ihr täuschendes, immer in Mitwirkung einer anderen Person sich äußerndes Verhalten und deren charakterliche Einstellung gegenüber dem Fahrerlaubnisrecht. Die Frage der Fahreignung stellt sich bei allen Tätern und Helfern.
NZV 2021 Heft 10 Müller - Manipulationen[...]
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Anmerkung zu LG Osnabrück Urteil vom 1.3.2021 - 13 Ns 320 Js 19636/20 - 16/20 - § 315d Abs. 1 Nr. 2, 3 StGB (Verbotenes Kraftfahrzeugrennen)
NZV 2021 Heft 07 Müller - Anmerkung zu L[...]
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"Knöllchen" als notwendiger Prüfungsgegenstand der Verwarnung ohne Verwarnungsgeld Oder: Wird in Deutschland millionenfachgegen geltendes Recht verstoßen?
Die im pflichtgemäßen Ermessen zu prüfenden Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld gem. § 56 I2 OWiG und § 2 II BKatV finden in den schriftlichen Massenverfahren der Sachbearbeitung von Bußgeldbehörden keinen Platz. Angebote von Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld finden in schriftlichen Verfahren generell nicht statt. Die beiden genannten Vorschriften laufen in der Rechtspraxis schriftlicher Verfahren leer und erlangen Bedeutung ausschließlich in der realen Begegnung zwischen Verkehrsteilnehmern und Überwachungspersonal, das dienstrechtlich zur praktischen Anwendung dieser Normen autorisiert ist.
Läuft der Abwägungsvorgang leer, müssen Bußgeldbehörden Vorkehrungen zur Abhilfe dieses Zustandes treffen oder Gesetz- und Verordnungsgeber schaffen die Möglichkeit der Verwarnung ohne Ve
NZV 2021 Heft 04 Müller - Knöllchen und [...]
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Die Berliner "Pop-up-Radwege" als verkehrsjuristisches Problem
NZV 2021 Heft 03 Müller - Pop-up-Radwege[...]
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Zustimmende Anmerkung zum Beschluss des BVerwG - 3 B 4/20 - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zur Abschnittskontrolle in Niedersachsen
NZV 2021 Heft 02 BVerwG zu Section Contr[...]
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Anmerkung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.2019 – 12 LC 79/19 (Geschwindigkeitsüberwachung durch Abschnittskontrolle)
NZV 2020 Heft 03 Müller - Rezension OVG [...]
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Die verfassungsrechtlich zweifelhafte Norm des § 63c StVG zur Verkehrsüberwachung für "Diesel-Fahrverbote"
NZV 2019 Heft 10 Müller - § 63c StVG.pdf
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Gibt es eine staatliche Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit im Normgefüge des Verkehrsrechts?
Auf deutschen Straßen sterben in jedem Jahr aufs Neue Menschen in jährlich wechselnder Anzahl. Menschen sterben sowohl als Verursacher, als auch als Opfer von Verkehrsunfällen. Zahlreiche Verkehrsunfälle haben eine direkte kausale Beziehung zu hohen Fahrgeschwindigkeiten. Diese Verkehrsunfälle würden sich möglicherweise gar nicht erst ereignen oder in ihren Verletzungsfolgen deutlich abgemildert werden, wenn es zielgenauer formulierte und qualitativ besser überwachte Verkehrsregeln gäbe, die im Zuge konsequenter Regelung, Ahndung und verkehrspädagogischer Maßnahmen von den Fahrzeugführern eingehalten würden. Im Ergebnis würden weniger Personen sterben oder verletzt werden und die Grundrechte der Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2 II 1 GG würden be
NZV 2019 Heft 04 Müller - Schutzpflicht [...]
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Die fahrerlaubnisrechtliche Behandlung der "Reichsbürger", gemeinsam mit Dr. Adolf Rebler
NZV 2019 Heft 03 Müller + Rebler - Reich[...]
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Fortschritt oder Rückzug? - Die Rolle der Polizei bei der Verkehrsüberwachung
NZV 2017 Heft 01 Müller - Verkehrsüberwa[...]
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Rechtsgrundlagen der staatlichen Verkehrsüberwachung
NZV 2016 Heft 06 Müller - Rechtsgrundlag[...]
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Befreiungsmöglichkeit durch Sonderrechte als Unfallrisiko, in: NZV 2015, Heft 09, S. 428 ff.
NZV 2015 Heft 09 Müller Sonderrechte.pdf
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Dienstfahrerlaubnis und Fahreignung, in: NZV 2012, Heft 02, S. 57 ff.
NZV 2012 Heft 02 Müller_Dienstfahrerlaub[...]
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Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit - ein Diskussionsbeitrag, in: NZV 2000, Heft 10, S. 401 ff.
NZV 2000 Heft 10 Müller_Alkoholverbot_Fa[...]
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