Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Alkohol-Interlock-Programme im deutschen Straßenverkehrsrecht einzuführen. Zur Vorbereitung einer solchen Einführung, zu der es praktisch nicht kam, beauftragte die UDV Prof. Dr. Müller sowie Dr. Rebler unter Zusammenarbeit mit Frau Dr. Gehlert (UDV) mit dem Erstellen eines international vergleichenden Rechtsgutachtens.
Zum kostenfreien Download des Gutachtens bitte einfach auf das Bild klicken.
Copyright: UDV (2020)
Seit Beginn der Covid-19-Pandemie zu Beginn des Jahres 2020 sind im öffentlichen Straßenbild zahlreicher Städte so genannte "Pop-up-Radwege" zu finden, die eilends von den Kommunen eingerichtet wurden, um die stark angestiegene Nachfrage der Radfahrenden zu befriedigen. Die UDV beauftragte Prof. Dr. Müller damit, die Rechtsgrundlagen für die zugrunde liegenden verkehrsrechtlichen Anordnungen zu untersuchen.
Zum kostenfreien Download des Gutachtens bitte einfach auf das Bild klicken.
Copyright: UDV (2020)
Neben den vielfältigen Problemen im Bereich der Verkehrssicherheit werfen die seit Juni 2019 im öffentlichen Straßenverkehr anzutreffenden Elektrokleinstfahrzeuge (E-Kfz) vielfältige verkehrsjuristische Fragen auf, die auch durch die am 15. Juni 2019 in Kraft getrene Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) bislang nur unzureichend geklärt wurden. Dieses im Auftrag der Unfallforschung der Deutschen Versicherer (UDV) erstattete Gutachten soll dazu beitragen, einige grundlegende verkehrsjuristische Fragen zu klären sowie die notwendige fachliche Diskussion in der Zukunft in die Richtung des Bedenkens von Erwägungen der Verkehrssicherheit zu beeinflussen.
Zum kostenfreien Download des Gutachtens bitte einfach auf das Bild klicken.
Copyright: UDV (2019)
Im Rahmen des Forschungsprojektes der Unfallforschung der Deutschen Versicherer (UDV) zur Sicherheit und Nutzbarkeit markierter Radverkehrsführungen fanden umfangreiche Verhaltensbeobachtungen der Verkehrsteilnehmer sowie Abstandsmessungen beim Überholen von Radfahrern statt. Aufgetretene Fragestellungen werden in diesem Rechtsgutachten geklärt, u. a.: Welcher „Bedarf“ rechtfertigt das Befahren von Schutzstreifen für den Radverkehr durch andere Fahrzeuge?
Zum kostenfreien Download des Gutachtens bitte einfach auf das Bild klicken.
Copyright: UDV (2019)
Prof. Dr. Müller erhielt im Jahr 2015 den Auftrag des Landes Niedersachsen, die Rechtsgrundlagen für das geplante Pilotprojekt zur Strecken-Geschwindigkeitsüberwachung ("Section Control") zu erarbeiten.
Der Gutachtenauftrag lautete:
"Vom Auftragnehmer soll zunächst untersucht werden, ob die derzeitigen rechtlichen Grundlagen der in Niedersachsen zu erprobenden Strecken-Geschwindigkeitsüberwachung konsistent beibehalten werden können.
In einem weiteren Schritt ist zu untersuchen, ob eine rechtliche Verankerung neuer und speziellerer Rechtsgrundlagen möglich und wünschenswert wäre. In diesem Zusammenhang wird die Frage behandelt, ob eine rechtliche Verankerung nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes in die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes oder in die originäre Gesetzgebungskompetenz des Landes Niedersachsen fällt.
In beiden möglichen Fällen soll das Gutachten einen praktikablen Regelungsvorschlag für den Bundesgesetzgeber und den Landesgesetzgeber erbringen und diesen auch fachlich begründen."
Das Rechtsgutachten wurde im Oktober 2015 vorgelegt.
Die Inhalte des Gutachtens wurden in den nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren vom VG Hannover und vom OVG Niedersachsen als Argumentationshilfen genutzt.
Das IVV Bautzen wurde im Jahr 2015 von der Stadt Leipzig damit beauftragt, ein Rechtsgutachten für ein Anwohnerschutzkonzept rund um das Stadion von RB Leipzig zu erarbeiten.
Das Gutachten wurde gemeinsam von dem Verwaltungsrechtler Dr. jur. Adolf Rebler und Prof. Müller erarbeitet und der Stadt Leipzig im Dezember 2015 erstattet.
Der Gutachtenauftrag lautete:
"Es soll untersucht werden, unter welchen Voraussetzungen eine Straße für den Durchgangsverkehr mit Krafträdern gesperrt werden kann (Anordnung des Zeichens Z 255 StVO – Verbot für Krafträder). Die Sperrung soll zeitlich auf die für „sportliche Motorradfahrer“ besonders attraktiven Zeiten beschränkt werden. Betroffen sind für Motorradfahrer besonders attraktive Streckenführungen in der Nähe von Wohngebieten und/ oder Kur- und Erholungsorten."
Das Gutachten wurde gemeinsam von dem Verwaltungsrechtler Dr. jur. Adolf Rebler und Prof. Müller erarbeitet und im April 2015 erstattet.