Die POLIZEI

 

 

 

Hier finden Sie Publikationen von und mit Prof. Müller aus der Zeitschrift "Die POLIZEI", die im Kölner Carl Heymanns Verlag (Verlagshaus Wolters Kluwer) monatlich erscheint. Prof. Müller leitet deren vierköpfiges Redaktionsteam.

 

 

 

 

 

 

 

Die Downloads sind für unsere Leserinnen und Leser kostenlos.

 

 

 

Anmerkung zu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.08.2023 – 7 B 10593/23.OVG - Rechtmäßige Sicherstellung eines Pkws Porsche zum Zweck der Gefahrenabwehr
Ohne Zweifel ist die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz als polizeipraktisch wie auch verkehrsjuristisch nur als bemerkenswert zu bezeichnen. Die Gefahr möglicher Wiederholungen lag auf der Hand, und zwar trotz der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis im anhängigen Strafverfahren, durch das sich nach vielfacher polizeilicher Erfahrung unbelehrbare Autofahrer kaum von Wiederholungen – dann eben ohne Fahrerlaubnis – abhalten lassen.
Die POLIZEI_2024 Heft 05 Müller - Anmerk[...]
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Der Einfluss von Alkohol auf die kognitive Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr, gemeinsam mit Prof. Dr. Matthias Schmidt und Tino Schmidt
Im Straßen- und Luftverkehr sowie im Bedienen von (Kraftwerks-)Anlagen stellt Alkoholkonsum während der Arbeit oft entweder ein ordnungswidriges Handeln oder sogar eine Straftat dar. Zur gerichtlichen Beweisführung bedarf es exakter Methoden. Im Rahmen eines bundesweit angelegten und von der Hochschule der Sächsischen Polizei koordinierten Forschungsprojektes wurde in den Jahren 2016 bis 2018 eine Feldstudie in 11 Bundesländern durchgeführt. Die Hochschule Zittau/Görlitz beteiligte sich mittels eines verkehrspsychologischen Testsystems an dem Projekt.
Die POLIZEI 2023 Heft 11 Schmidt Schmidt[...]
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Gefährderansprachen und fahrerlaubnisrechtliche Anordnungen in der Gefährdersachbearbeitung der politisch motivierten Kriminalität, gemeinsam mit Kriminalkommissar Jan Böhme
Die Durchführung von Gefährderansprachen stellt nach Maßgabe des Bundeskriminalamtes bundesweit eine sogenannte Standardmaßnahme bei Gefährdern im Bereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Die Polizeibeamten stellen bei ihrer täglichen Arbeit ständig Personen fest, deren charakterliche Eignung für das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr kritisch zu hinterfragen ist und die durch ihr potenzielles oder gar schon bewiesenes Fahrverhalten oder ihr aggressives Verhalten außerhalb des Straßenverkehrs ein Risiko für die Verkehrssicherheit anderer Verkehrsteilnehmer darstellen. Dazu können auch Gefährder zählen.
Die POLIZEI 2023 Heft 09 Böhme + Müller [...]
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Polizeibeamter: Auch eine Frage der Ehre - und der Ehrlichkeit, gemeinsam mit Dr. Dr. Frank Ebert
Negativmeldungen über Polizcibcamte, die sich innerhalb oder außerhalb des Dienstes grob fehlerhaft verhalten, insbesondere solche, die sich strafbar gemacht und damit zugleich Dienstvergehen begangen haben, reißen nicht ab. Wie soll dann, unterstellt, dieser Zusammenhang zwischen der mangelhaften Formbarkeit eines Charakters und den Ansprüchen eines Dienstherrn an seine Bediensteten entspreche einer denklogischen Gesetzmäßigkeit, der Staat überhaupt einen ethisch steuernden Einfluss auf seine Beamtinnen und Beamten mit einiger Erfolgsaussicht umsetzen können?
Die POLIZEI 2022 Heft 07 Ebert + Müller [...]
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Staatliche Reaktionen bei Gewalt gegen Kinder und bei Partnergewalt - Es gibt mehr Möglichkeiten als man denkt, gemeinsam mit Polizeidirektor a. D. Rainer Becker
In Fällen von (sexueller) Gewalt gegen Kinder und so genannter Partnergewalt und dem Stalking werden aus Sicht der Autoren sehr oft staatliche Reaktionsmöglichkeiten übersehen, die die Täter solcher Delikte mindestens ebenso empfindlich treffen können wie Geld- oder Freiheitsstrafen mit und ohne Bewährung. Auch sexueller Kindesmissbrauch und eine Gewalttat in einer Beziehung zählen zu den typischen Aggressionsdelikten, aufgrund derer durch eine Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Begutachtung angeordnet werden kann.
Die POLIZEI 2022 Heft 01 Becker + Müller[...]
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Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 17.02.2021 - 4 StR 225/20 - Verbotenes Kraftfahrzeugrennen gem. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB
Dass ein flüchtender Fahrer das Delikt des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB verwirklichen kann, wird bereits seit dem Inkrafttreten der Vorschrift im Herbst 2017 in der Kommentarliteratur vertreten (Müller, in: Lütkes/Bachmeier/Müller/Rebler, Straßenverkehr – Großkommentar zum Straßenverkehrsrecht, § 315d StGB, Rn. 20). Genau in diesem gefährlichen, die Sicherheitsbelange anderer Verkehrsteilnehmer momentan vollkommen ausblendenden Fahrverhalten manifestiert sich das »Einzelrennen«, das nach dem rücksichtslos-eigensüchtigen Prinzip erfolgt: »Platz da, jetzt komm ich!« Dieses Fahrverhalten ist nun zu Recht als kriminell gebrandmarkt und nicht mehr nur als ein bloßes ordnungswidriges Delikt einzuordnen.
Die POLIZEI 2021 Heft 09 Anmerkung Mülle[...]
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Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 17.03.2021 - 3 C 3.20 - MPU bei weniger als 1,6 Promille BAK
Verkehrsmediziner und Verkehrspsychologen empfehlen die Absenkung des genannten Grenzwertes übrigens schon seit vielen Jahren, weil man bei Erreichen eines Wertes von 1,1 Promille BAK schon ziemlich trinkgewohnt ist und Eignungszweifel allein schon dadurch bestehen, dass die betreffende Person bei ihrem durch den für eine absolute Fahrunsicherheit ausreichenden Promillewert bewiesenen überdurchschnittlichen Alkoholkonsum offensichtlich nicht zwischen Trinken und Fahren trennen kann.
Die POLIZEI 2021 Heft 07 Anmerkung Mülle[...]
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Anmerkung zum Urteil des BVerfG vom 12.11.2022 - 2 BvR 1616/18 - Zugang zu Rohmessdaten
Nun hat also auch das BVerfG die Verteidigung in dem Sinne gestärkt, ihr die Möglichkeit einer eigenständigen Überprüfung des Messergebnisses mittels der bei der Bußgeldstelle vorhandenen Informationen nicht abzuschneiden. Nicht entschieden wurde aber über die juristisch irrlichternde und taktisch durchschaubare Ansicht des VerfGH Saarbrücken, jedes standardisierte Messverfahren müsse technisch dazu in der Lage sein, Rohmessdaten zu erheben. Wer diesen Aspekt in die neue Entscheidung des BVerfG hineindeuten wollte, befände sich ebenso im Irrtum wie sich die Verfassungsrichter aus dem Saarland auf einem juristischen Irrweg befinden.
Die POLIZEI 2021 Heft 07 Anmerkung Mülle[...]
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Alltagsmaske & Co versus Verhüllungsverbot, gemeinsam mit Dr. jur. Adolf Rebler
Das Verhüllungsverbot des § 23 Abs. 4 StVO wird durch das Tragen von Schutzmasken während des Führens eines Kraftfahrzeugs regelmäßig verletzt, sodass eine bedeutende Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einem Bußgeld von 60 € geahndet werden kann. Wer die in den Bundesländern geltende Schutzmaskenpflicht als Vehikel nutzt, um nach Verkehrsverstößen unerkannt zu bleiben, verdient keinen Schutz vor Verfolgung und Ahndung.
Die POLIZEI 2021 Heft 01 Rebler + Müller[...]
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Die Problematik des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit Elektrokleinstfahrzeugen, gemeinsam mit Kriminalhauptkommissarin Christine Eiserle
Die tatbestandsmäßige Begehung der Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 I Nr. 1 StVG ist mit Elektrokleinstfahrzeugen bei Missachtungen von Fahrverboten gem. §§ 44 StGB, 25 StVG gegeben. Im Fall der Begehung von Verkehrsstrafi:aten mit anderen Kraftfahrzeugen als Elektrokleinstfahrzeugen, wäre neben der Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB auch die Anordnung eines Fahrverbots gem. § 44 StGB möglich, wonach auch keine Elektrokleinstfahrzeuge mehr bewegt werden dürfen. Davon sollten Strafrichter obligatorisch Gebrauch machen.
Die POLIZEI 2021 Heft 01 Eiserle + Mülle[...]
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Quo Vadis Herr Scheuer? - Tretroller mit Elektroantrieb in einer ersten Zwischenbilanz, gemeinsam mit Polizeidirektor Stefan Pfeiffer
Die POLIZEI 2020 Heft 01 Pfeiffer + Müll[...]
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Das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr gem. § 23 Abs. 4 StVO als verkehrsrechtliche und verfassungsrechtliche Problematik, gemeinsam mit Dr. jur. Adolf Rebler
Die POLIZEI 2019 Heft 03 Rebler + Müller[...]
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